Für den Beitritt zum Club gelten folgende Geschäftsbedingungen: - TZM

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Für den Beitritt zum Club gelten folgende Geschäftsbedingungen:

  • Unterrichtseinheiten (UE´s) kann das Clubmitglied, sofern mehrfach angeboten, ohne Extrakosten besuchen. In den Kindertanzgruppen nur bedingt möglich nach Absprache mit den Lehrern. 1 UE entspricht 45 Minuten Unterricht.

  • Die Clubferien liegen innerhalb der Schulferien für das Bundesland Bayern.

  • Das im aktuellen TZ-Prospekt veröffentlichte Monatshonorar entspricht 1/12 des Jahreshonorars für o.g. Unterrichtseinheiten.

  • Der Monatsbeitrag wird fortlaufend mittels Banklastschrift jeweils am 01. eines Monats eingezogen und ist auch dann fällig, wenn das Mitglied den Unterricht nicht besucht.

  • Versäumte Stunden können nicht nachgeholt oder rückvergütet werden.

  • Wird das Honorar angepasst, so wird das Clubmitglied mindestens sechs Wochen zum Quartalsende davon in Kenntnis gesetzt.

  • Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt einen Monatsbeitrag.

  • Alle Honorare und Beiträge incl. 19 % MwSt und GEMA-Abgaben.

  • Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 31. März, 30. Sept. und 31. Dezember; die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

  • Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.


WICHTIG!:
Die Weitergabe von gelernten Tänzen und Figuren an Dritte ist aus Urheberrechtsgründen verboten.

 
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